Wusstest du, dass du als Arbeitnehmer:in in vielen Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung hast?
Das nennt sich Bildungsurlaub – auch bekannt als Bildungszeit oder
Arbeitnehmerweiterbildung – und ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verankert.
Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr (in einigen Bundesländern sogar mehr), um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen – beruflich, politisch oder zur persönlichen Entwicklung.
Dazu zählen auch Seminare zu Themen wie:
Stressbewältigung
Achtsamkeit
Gesundheitsförderung
Kommunikation
oder Persönlichkeitsentwicklung auf buddhistischer Grundlage
(wie z. B. meine Seminare)
Du hast in der Regel Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn du:
Arbeitnehmer:in oder Auszubildende:r bist
mind. 6 Monate im aktuellen Arbeitsverhältnis bist
in einem Bundesland arbeitest, das Bildungsurlaub gesetzlich regelt
(entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern dein Arbeitsplatz)
Bundesland | Anspruch pro Jahr |
---|---|
Berlin | 5 Tage |
Brandenburg | 5 Tage |
Bremen | 5 Tage |
Hamburg | 5 Tage |
Hessen | 5 Tage |
Niedersachsen | 5 Tage |
Nordrhein-Westfalen | 5 Tage |
Rheinland-Pfalz | 5 Tage |
Saarland | 6 Tage |
Sachsen-Anhalt | 5 Tage |
Schleswig-Holstein | 5 Tage |
Thüringen | 5 Tage |
(Du kannst trotzdem teilnehmen, musst die Zeit aber selbst organisieren.)
Seminar aussuchen (z. B. „Selbstfindung, Selbstvertrauen und Stressbewältigung" )
Bildungsurlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen
(in der Regel mind. 6 Wochen vorher)
Anmeldebestätigung & Anerkennungsbescheid vom Seminaranbieter vorlegen
Teilnehmen & neue Kraft tanken!
Falls dein Arbeitgeber unsicher ist: Bildungsurlaub ist kein Urlaub im eigentlichen Sinne – sondern gesetzlich geschützte Weiterbildung.
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