BILDUNGSURLAUB - DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK

Bildungsurlaub – Deine gesetzlich geregelte Zeit für Weiterbildung

 

Wusstest du, dass du als Arbeitnehmer:in in vielen Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung hast?
Das nennt sich Bildungsurlaub – auch bekannt als Bildungszeit oder Arbeitnehmerweiterbildung – und ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verankert.

 

 

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr (in einigen Bundesländern sogar mehr), um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen – beruflich, politisch oder zur persönlichen Entwicklung.

Dazu zählen auch Seminare zu Themen wie:

  • Stressbewältigung

  • Achtsamkeit

  • Gesundheitsförderung

  • Kommunikation

  • oder Persönlichkeitsentwicklung auf buddhistischer Grundlage
    (wie z. B. meine Seminare)

Wer hat Anspruch?

Du hast in der Regel Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn du:

  • Arbeitnehmer:in oder Auszubildende:r bist

  • mind. 6 Monate im aktuellen Arbeitsverhältnis bist

  • in einem Bundesland arbeitest, das Bildungsurlaub gesetzlich regelt
    (entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern dein Arbeitsplatz)

In welchen Bundesländern gilt Bildungsurlaub?

Bundesland Anspruch pro Jahr
Berlin 5 Tage
Brandenburg 5 Tage
Bremen 5 Tage
Hamburg 5 Tage
Hessen 5 Tage
Niedersachsen 5 Tage
Nordrhein-Westfalen 5 Tage
Rheinland-Pfalz 5 Tage
Saarland 6 Tage
Sachsen-Anhalt 5 Tage
Schleswig-Holstein 5 Tage
Thüringen 5 Tage
Kein Bildungsurlaub (Stand 2025): Bayern & Sachsen

(Du kannst trotzdem teilnehmen, musst die Zeit aber selbst organisieren.)

 

Wie funktioniert’s?

  1. Seminar aussuchen (z. B. „Selbstfindung, Selbstvertrauen und Stressbewältigung" )

  2. Bildungsurlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen
    (in der Regel mind. 6 Wochen vorher)

  3. Anmeldebestätigung & Anerkennungsbescheid vom Seminaranbieter vorlegen

  4. Teilnehmen & neue Kraft tanken!

 

Falls dein Arbeitgeber unsicher ist: Bildungsurlaub ist kein Urlaub im eigentlichen Sinne – sondern gesetzlich geschützte Weiterbildung.